Strom und Poolheizung
Die Grundkosten für Strom betragen 25 € pro Woche und werden von der Vermieterin übernommen. Die übrigen Stromkosten, insbesondere für Heizung und – sofern gewünscht – die Schwimmbadheizung, wird nach Verbrauch berechnet. Abgerechnet wird am Mietende von der Verwaltung in Anlehnung an die offiziellen Stromkosten. Gleiches gilt für die Telefonkosten.
Für das Aufheizen des Pools vor Mietbeginn fällt eine Grundgebühr von 120€ an. Hat der vorherige Mieter die Poolheizung bereits genutzt, reduziert sich diese Grundgebühr auf 60€.
Buchung und Zahlungsbedingungen
Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises fällig. Der verbleibende Betrag ist spätestens 60 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
Stornierungsbedingungen
Bis 60 Tage vor Mietbeginn: 100 % Erstattung.
Ersatzmieter
Die Benennung eines Ersatzmieters ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie frühzeitig mitteilen, dass Sie die Reise nicht antreten können, sprechen wir – abhängig von der Nachfrage und einer möglichen anderweitigen Vermietung – gerne mit Ihnen über eine individuelle Lösung.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen außerdem dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese sollte üblicherweise innerhalb von acht Tagen nach Vertragsabschluss abgeschlossen werden.